Rechtsprechung
   BFH, 28.07.2009 - III B 102/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19082
BFH, 28.07.2009 - III B 102/09 (https://dejure.org/2009,19082)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2009 - III B 102/09 (https://dejure.org/2009,19082)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - III B 102/09 (https://dejure.org/2009,19082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Beschwerde gegen Beschlüsse im Verfahren der Prozesskostenhilfe; Keine Umdeutung der Beschwerde in eine Gegenvorstellung; Begründung der Beschlüsse

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 Abs. 2
    Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen im Verfahren der Prozesskostenhilfe mittels Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Keine Beschwerde gegen Beschlüsse im Prozesskostenhilfeverfahren; keine Umdeutung von einem fachkundigen Prozessvertreter erhobenen Beschwerde in eine Gegenvorstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.11.2008 - V B 114/08

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Auslegung von Prozesserklärungen

    Auszug aus BFH, 28.07.2009 - III B 102/09
    Auch eine außerordentliche Beschwerde wegen sog. greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist seit Inkrafttreten des § 133a FGO zum 1. Januar 2005 als außerordentlicher, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht mehr statthaft (z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2008 V B 114/08, BFH/NV 2009, 400, m.w.N.).

    Es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige mit ihrer Prozesserklärung beim Wort zu nehmen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 400, m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht