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BFH, 28.07.2009 - III B 102/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine Beschwerde gegen Beschlüsse im Verfahren der Prozesskostenhilfe; Keine Umdeutung der Beschwerde in eine Gegenvorstellung; Begründung der Beschlüsse
- Judicialis
FGO § 128 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128 Abs. 2
Möglichkeit der Anfechtung von Beschlüssen im Verfahren der Prozesskostenhilfe mittels Beschwerde - datenbank.nwb.de
Keine Beschwerde gegen Beschlüsse im Prozesskostenhilfeverfahren; keine Umdeutung von einem fachkundigen Prozessvertreter erhobenen Beschwerde in eine Gegenvorstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 9 K 4335/08
- BFH, 28.07.2009 - III B 102/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.11.2008 - V B 114/08
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Auslegung von Prozesserklärungen
Auszug aus BFH, 28.07.2009 - III B 102/09
Auch eine außerordentliche Beschwerde wegen sog. greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist seit Inkrafttreten des § 133a FGO zum 1. Januar 2005 als außerordentlicher, gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelf nicht mehr statthaft (z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2008 V B 114/08, BFH/NV 2009, 400, m.w.N.).Es ist ein Gebot der Rechtssicherheit, Rechtskundige mit ihrer Prozesserklärung beim Wort zu nehmen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 400, m.w.N.).